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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen Kappenberg Radreisen

1. Die Anmeldung
ist ein verbindliches Angebot, das Sie dem Veranstalter zum Abschluss des Reisevertrages, unter Einbeziehung der Reise und Zahlungsbedingungen machen.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.

2. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 10% auf den Reisepreis fällig.
Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr wegen den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3. Gewährleistungen
Ist die Reise im Sinne des § 651 c Abs. l BGB mangelhaft, so mindert sich, für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c, BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine von Ihnen bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Ansprüche nach §651c bis f, BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
geltend machen.

4. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle Schadensansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Schäden die nicht Personenschäden sind und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir mit maximal 2000,- Euro je Reise und Gast.

5. Reiseformalitäten
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Insbesondere ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltung der im jeweiligen Zielgebiet gültigen Strassenverkehrsordnung selbst verantwortlich.

6. Rücktritt durch uns
Sollte eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Gästen für eine Reise nicht erreicht werden, so können wir bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Rücktritt oder Umbuchung durch Sie
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Sie sollten den Rücktritt sicherheitshalber schriftlich bekanntgeben. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich eine Stornobestätigung zu. Im Fall Ihres Rücktritts verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung in % vom Reisepreis:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises (maximal 100,- Euro pro Person).
Vom 29.-15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
Vom 14.-8. Tag vor Reisebeginn 55%.
Ab dem 7. Tag 90% des Reisepreises.
Im Falle des Nichterscheinens kann der volle Reisepreis gefordert werden, wenn wir bei den Leistungsträgern keine Erstattung erwirken können. Umbuchungen sind bei Eigenanreise bis zum
30. Tag vor Reisebeginn kostenlos möglich. Umbuchungen ab dem 30. Tag vor Reisebeginn gelten als Stornierungen.

8. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktritts-, und ggf. Reisekrankenversicherung. Für das Reisegepäck können wir gegen Diebstahl keine Haftung übernehmen.

9. Leistungen
Leistungs- und Preisänderungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung, sowie der Reisebestätigung. Jegliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung damit sie wirksam werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Radreisen Kappenberg
Annette Kappenberg
Amundsenstr. 30
22767 Hamburg

Steuernummer: 41/113/02346