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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen Funactive Tours GmbH

1. Präambel
Vorausgeschickt, dass
die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 111 vom 17. März 1995, in Ausführung der Eu-Richtlinie 90/314, zum Schutz des Verbrauchers, welcher sich an den Veranstalter bzw. Verkäufer des Pauschalpaketes wendet, für beide letzteren eine Verwaltungsgenehmigung für deren Tätigkeit vorsieht (Art. 3/1 Buchstabe a) des Legislativ-Dekretes 111/95).
der Verbraucher das Recht hat eine Kopie des Reisevertrages zu erhalten (Art. 6 des Legislativ-Dekret 111/95), was eine Voraussetzung ist, um den Garantie-Fond laut Art. 18 der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen in Anspruch zu nehmen.
Die Definition eines Pauschalpaketes (Art. 2/1 Legislativ-Dekret 111/95) ist folgende:
Das Pauschalpaket beinhaltet die Reisen, Urlaube und Angebote „all-inclusiv“, die sich aus einer bestimmten Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente ergeben. Es wird zu einem Pauschalpreis angeboten und verkauft und muß eine Mindestdauer von 24 Stunden überschreiten oder eine Übernachtung vorsehen. Ein Pauschalpaket kann aus folgenden Teilen bestehen:

• Transport
• Unterkunft
• Zusatzleistungen, welche nicht Teil des Transportes oder der Unterkunft sind, aber ein bedeutender Bestandteil des Pauschalpaketes darstellt.

2. Weitere Gesetzesbestimmungen
Weiters wird dieser Vertrag auch durch die Klauseln, die in den dem Verbraucher ausgehändigten Reiseunterlagen angeführt sind, geregelt. Der Vertrag mit Leistungen, welche in Italien oder im Ausland ausgeführt werden, werden durch die mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 29. Dezember 1977 ratifizierte Brüsseler Konvention vom 20. April 1970 zum Reisevertrag (CCV), geregelt, soweit diese Konvention auf die Dienstleistungen, die Gegenstand des Pauschalpakets sind, angewendet werden können.

3. Pflicht-Mitteilungen - Technisches Beiblatt
Der Veranstalter hat die Pflicht ein technisches Beiblatt im Katalog oder als Anhang zum Programm zu erstellen. Das Beiblatt muss folgende Elemente enthalten:
• Angaben zur Verwaltungsgenehmigung des Veranstalters
• Angaben zur Haftpflichtversicherung
• Angaben zur Gültigkeitsdauer des Kataloges oder Programmes
• Angaben zu Währungsangleichungen

4. Buchungen - Vertragsabschluss
Der Buchungsantrag muss schriftlich auf einem eigenen vollständig ausgefüllten und vom Kunden unterzeichneten Formular erfolgen. Die Buchung mit anschließendem Vertragsabschluß gilt als ordnungsgemäß erledigt, sobald über das Reisebüro die schriftliche oder telematische Bestätigung des Veranstalters vorliegt.
Der Auftraggeber erkennt die vorliegenden Reisebedingungen – auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer – verbindlich an.
Die in den Vertragsunterlagen, Katalogen, Programmen oder in anderen Kommunikationsmitteln nicht enthaltenen Informationen zum Reisepaket stellt der Veranstalter rechtzeitig vor Reiseantritt in ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten, die ihm von der gesetzesvertretenden Verordnung 111/95 vorgeschrieben werden, zur Verfügung.

Vertragspartner:

Funactive Tours GmbH , Bahnhofstraße 3, I – 39039 Niederdorf (BZ), Steuer- und MwSt.-Nr.: IT02622710214
nachfolgende kurz „Veranstalter“
Der Auftraggeber
nachfolgend kurz „Verbraucher“
Vertragsinhalt:
Die Reservierung beinhaltet folgende Elemente: Gruppen- oder Kundennamen, Ankunftsdatum und Abreisedatum, Zahl und Art der reservierten Zimmer, Beschreibung der Paketleistung, sowie Inhalt und Art der gebuchten Leistungen, Beschreibung der Unterbringung, Preise, Zuschläge und Reduzierungen. Wenn im Reservierungsvertrag keine anders lautenden Vereinbarungen eigens angeführt sind, gelten die angegebenen Bedingungen. Alle Preise verstehen sich in Euro oder der angegebenen Währung und schließen die gesetzliche Mehrwertssteuer und die Kurtaxe ein. Nebenvereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Funactive Tours GmbH.

5. Zahlung
Bei Buchung muss der Verbraucher 20% des Reisepreises als Anzahlung überweisen. Die Restzahlung erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Sollte der Reisepreis nicht zu den angegebenen Terminen bei Funactive Tours GmbH bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Eventuelle Kosten, die durch die Überweisung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die notwendigen Reiseunterlagen werden dem Auftraggeber nach erfolgter vollständiger Bezahlung bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt zugesandt.
Nach erfolgter Überweisung bitten wir um Zusendung einer Kopie des Bankbeleges per Fax (+39 0474 740858) oder per E-Mail (office@funactive.info).
Nach erfolgter Buchungsbestätigung wird für eventuelle Änderungen der Reservierung eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

Die fehlende Zahlung innerhalb der obengenannten Fristen stellt eine Auflösungsklausel dar, welche auf Betreiben des vermittelnden Reisebüros und/oder des Veranstalters eine Vertragsauflösung von Rechtswegen bewirkt.

6. Preis
Die im Vertrag angegebenen Preise, welche im Katalog, Programm oder in anderen Kommunikationsmitteln bzw. deren Aktualisierungen aufscheinen, können nur bis zu 20 Tage vor dem Abreisetag und nur unter folgenden Voraussetzungen geändert werden:
* Änderungen bei Transportkosten, einschließlich der Treibstoffkosten;
* Änderungen bei Gebühren und Abgaben auf einige Tourismusleistungen (Landungs- und Flughafengebühren in Häfen und auf Flughäfen);
* Änderung der für das betreffende Reisepaket angewendeten Wechselkurse.

Bei solchen Änderungen wird auf den Wechselkurs und auf die Kosten der Dienstleistungen zu dem im Programm angegebenen Veröffentlichungszeitpunkt Bezug genommen.

Die Wechselkursschwankungen werden den Preis des Pauschalpaketes in dem im technischen Beiblatt des Kataloges, Programmes oder anderer Kommunikationsmitteln angegebenen Prozentsatz beeinflussen.

7. Rücktritt - Umbuchung
Der Verbraucher kann vom Vertrag zurücktreten, ohne ein Entgelt zu zahlen, sofern Leistungsänderungen eintreten, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dies gilt wie folgt:

• bei Erhöhungen des Preises für die Pauschalreise um mehr als 10% des Gesamtpreises
• wenn der Veranstalter eine Änderung eines Vertragsteils nach Vertragsabschluss aber vor Reiseantritt vornimmt, welcher wesentlich für die Erfüllung des Pauschalangebotes bezeichnet werden kann und nicht vom Verbraucher angenommen wird.

Falls der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht,
kann er auch die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder preislich günstigeren Reise verlangen; in diesem Fall muss die Preisdifferenz zurückerstattet werden.
Falls der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, und an keiner anderen Reise teilnehmen will, kann der Reisende die Rückerstattung der bereits eingezahlten Beträge fordern, die innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Rücktrittsmeldung erfolgen muss.
Der Verbraucher muss seine Entscheidung (Annahme oder Rücktritt) innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist gilt die Änderung als angenommen.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag in anderen Fällen muss der Verbraucher alle Strafzahlungen, auch über die Akkonto-Zahlung (Art.5 Absatz 1) hinaus begleichen, welche im technischen Beiblatt des Kataloges, Programmes oder anderer Kommunikationsmittel angegebenen sind.

Rücktrittsgebühren
Vor Reiseantritt kann der Verbraucher jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Verbraucher muss den Rücktritt schriftlich erklären.
Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise werden folgende Rücktrittsgebühren berechnet:
• Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises, mindestens aber € 50,00 pro Buchung
• Vom 27. Tag-8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
• Vom 7.-1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
• Am Anreisetag und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises
• Bei Abbruch der bereits angetretenen Reise: 100% des Reisepreises

Bei kombinierten Rad- und Schiffsreisen gelten folgende gesonderte Rücktrittsbedingungen:
Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der Rad- & Schiffsreise werden folgende Rücktrittsgebühren berechnet:
• Bis zum 85 Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises, mindestens aber € 50,00 pro Buchung
• Vom 84 Tag bis zum 43 Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
• Vom 42 Tag bis zum 29 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
• Vom 28 Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
• Am Anreisetag oder bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises
• Bei Abbruch der bereits angetretenen Reise: 100% des Reisepreises

Umbuchung – Buchungsänderungen
Bei Umbuchungen einer gebuchten Reise durch den Verbraucher auf einen anderen Reistermin oder eine andere Reise entstehen der Funactive Tours GmbH in der Regel die selben Kosten wie bei einer Stornierung. Eine Umbuchung auf eine andere Reise oder einen anderen Reisetermin wird daher wie eine Stornierung behandelt.
Ausnahmen hiervon sind Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin der selben Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn. In diesen Fällen berechnet Funactive Tours GmbH lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro. Umbuchungen nach obiger Frist bedürfen der Rückfrage beim jeweiligen Veranstalter, die entstehenden Kosten hierbei trägt der Kunde.
Änderungen der Buchung hinsichtlich der Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Der damit verbundene Aufwand wird mit 50,00 € in Rechnung gestellt.

8. Änderung oder Nichterfüllung des Vertrags vor Reisebeginn
Funactive Tours GmbH behält sich vor, den Programmablauf der im Paket angeführten Leistungen untereinander auszutauschen, sowie zugesagte Leistungen durch gleich- oder höherwertige zu ersetzen, sofern der Gesamtzuschnitt des Arrangements dadurch nicht oder nur unwesentlich verändert wird.

Falls der Veranstalter vor Reisebeginn mitteilt, dass er nicht in der Lage ist, ein oder mehrere Leistungen durchzuführen, kann der Verbraucher wählen, ob der gesamte eingezahlte Betrag zurückgezahlt werden soll oder ob er an einer anderen alternativen Reise teilnehmen will. (Art. 7 Absatz 2 und 3).

Der Verbraucher kann die obengenannten Rechte auch geltend machen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird oder von Ereignissen wie höhere Gewalt abhängt.

Für die Nichterfüllung des Vertrages durch den Veranstalter (Art. 1469 bis BGB Nr.5), welche nicht von höherer Gewalt, Nichterreichung der Mindestteilnehmeranzahl oder außerhalb des alternativen Reiseangebotes liegt, muss der Veranstalter den doppelten Betrag, welcher vom Verbraucher auch über das Reisebüro gezahlt wurde, zurückerstatten.

Der zurückerstattete Betrag kann nicht den doppelten Betrag übersteigen, welcher vom Verbraucher geschuldet würde, wenn der Verbraucher zurücktreten würde (Art. 7 Abs. 4).

9. Änderungen nach Reisebeginn
Wenn der Veranstalter abgesehen von Gründen, welche direkt mit dem Verbraucher zu tun haben, aus irgendeinen Grund die vereinbarten Leistungen oder einen erheblichen Teil davon nicht erfüllen kann, muss er Alternativlösungen ohne Aufpreis mit eventueller Rückerstattung bei Preisdifferenz anbieten.

Sollte keine Alternativlösung möglich sein oder diese vom Verbraucher wegen ernster und begründeter Motive abgelehnt wird, wird vom Veranstalter ohne Aufpreis ein gleichwertiges Transportmittel, welches für die Heimfahrt vorgesehen wurde, zur Verfügung gestellt. Der Abreiseort kann der Aufenthaltsort oder aus Gründen von Preis und Verfügbarkeit ein anderer Ort sein. Die eventuelle Preisdifferenz zwischen den gesamten Leistungen und den bereits genossenen, muss rückerstattet werden.

10. Ersetzung
Der Kunde, welcher vom Vertrag zurücktreten will, kann eine Ersatzperson melden, vorausgesetzt:

dass der Veranstalter 4 Werktage vor Reisebeginn in Kenntnis gesetzt wird und ihm die diesbezüglich Daten der Ersatzperson vorliegen.
dass die Ersatzperson alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen (Art. 10 Legislativ-Dekret 111/95) insbesondere jener über Reisepass, Visum und Sanitätsbestimmungen erfüllt.
dass die Ersatzperson dem Veranstalter alle Kosten für die Ersetzung in einer vorher festgelegten Höhe rückerstattet.
Der Kunde ist zusammen mit der Ersatzperson für die Ersatzzahlungen und der Zusatzkosten laut Buchstabe c) solidarisch verantwortlich.

Bezüglich bestimmter Leistungen besteht die Möglichkeit, dass von dritten Leistungserbringer die Namensänderungen auch innerhalb der Frist laut Buchstabe a) nicht annehmen. Der Veranstalter ist für die fehlende Annahme durch dritte Leistungserbringer nicht verantwortlich. Die fehlenden Annahmen wird vom Veranstalter den interessierten Parteien rechtzeitig vor Reisebeginn mitgeteilt.

Funactive Tours GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. In jedem Fall ist Funactive Tours GmbH nicht verantwortlich für eine eventuelle Nichtannahme von Seiten vermittelnder anderer Reiseveranstalter.

11. Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen einen Reisepass oder ein anderes für alle während der Reise vorgesehenen Bestimmungsländer gültiges Reisedokument sowie Aufenthalts- und Transitvisa und die allenfalls erforderlichen ärztlichen Zeugnisse mitführen. Die Teilnehmer müssen außerdem die Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt beachten und alle vom Veranstalter gemachten Angaben sowie die administrativen und gesetzlichen Anweisungen und Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Reisepaket befolgen. Die Teilnehmer haften für die Schäden, die dem Veranstalter durch die Nichterfüllung der obenstehenden Verpflichtungen entstehen.
Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Angaben zur Verfügung zu stellen, damit dieser sein Recht auf Ersatz gegenüber den für den Schaden haftenden Dritten wahrnehmen kann; der Verbraucher haftet gegenüber dem Veranstalter auch für eine Beeinträchtigung bei der Ausübung des Rechts auf Ersatz.
Der Verbraucher teilt dem Veranstalter alle persönlichen Wünsche mit, welche zu speziellen Vereinbarungen führen, vorausgesetzt dass die Erfüllung möglich ist.

12. Hotelklassifizierung - Hotelkategorie
Die offizielle Klassifizierung der Unterkunftsstrukturen wird von den zuständigen öffentlichen Behörden des Bestimmungslandes festgelegt und im Katalog, im Programm oder anderen Kommunikationsmittel mitgeteilt.

Die Hotelunterkunft wird, wenn keine offizielle, von den zuständigen öffentlichen Behörden des Bestimmungslandes, auch Eu-Länder, anerkannte Klassifizierung vorliegt, vom Veranstalter im Katalog, Programm oder anderen Kommunikationsmittel anhand seiner eigenen Bewertungskriterien für den Qualitätsstandard festgelegt, um eine Bewertung und Annahme durch den Verbraucher zu ermöglichen.

13. Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Reiseveranstalter haftet gegenüber den Reisenden für Personenschäden des Reisenden, die durch die Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen durch den Veranstalter verursacht werden, bzw. Schäden Dritter, die eine in Auftrag gegebene Leistung erbringen, außer es wird durch den Verbraucher selbst verursacht (inbegriffen sind eigenmächtige Handlungen).
Der Veranstalter haftet auf keinen Fall für Schäden jeglicher Art, falls die Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung des Vertrags weder ihm noch einem anderen Subjekt, das eine betreffende Leistung erbringt, angelastet werden kann, oder wenn die Mängel auf höhere Gewalt, Unglücksfall oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, die der Veranstalter bei aller Sorgfalt weder vorhersehen noch verhindern konnte.
Der Verkäufer, bei dem das Reisepaket gebucht wurde, haftet nicht für Ausführung der Leistungen, sondern nur für die Dienstleistungen als Vermittler, welche durch die obengenannten Gesetze und Konventionen geregelt sind.

Funactive Tours GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltsplicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Druckzeitpunkt des Kataloges.

Die Teilnahme an den Radreisen/Wanderwochen/Langlaufwochen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (Umbauten, Renovierungen, usw. ) eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese nachweislich durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. € 200,00 je Person. Keinerlei Haftung übernehmen wir: - für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, - für Zahlungsmittel aller Art, - für optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen, - für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.

Der Transport von Kundenfahrrädern ist – sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten – nur auf Kundenrisiko möglich. Die Fixiereinstellungen am Hänger sind auf die Veranstalterräder abgestimmt, sodass bei fremden Rädern leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden vorkommen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.

14. Einschränkungen bei den Rückvergütung
Die Rückvergütungen des Veranstalters für Personenschäden können die durch die einschlägigen internationalen Konventionen, insbesondere durch die mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 29. Dezember 1977 ratifizierte Brüsseler Konvention vom 20. April 1970, durch die mit dem Gesetz Nr. 41 vom 19. Mai 1932 ratifizierte Warschauer Konvention vom 12. Oktober 1929 über den internationalen Flugverkehr (mit Änderungen AJA 1955) und durch die ratifizierte Berner Konvention über den Eisenbahnverkehr, geregelten Rückvergütungen nicht überschreiten. Die Rückvergütungssumme darf den Betrag von 2000 Franken Feinunze Gold für Sachschaden (siehe Art. 13 Nr. 2 CCV) und 5.000 Franken Feinunze Gold für alle anderen Schäden und jene laut Art. 1783 BGB nicht überschreiten.

15. Beistandspflicht
Der Veranstalter ist verpflichtet die Beistandmaßnahmen zu ergreifen, welche der berufsmäßigen Sorgfalt bezüglich den gesetzlichen als auch vertraglichen Bestimmungen entsprechen muss.

Der Veranstalter und der Verkäufer sind von der Haftung (Art. 13 und 14) befreit, wenn die Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen durch den Verbraucher selbst oder unvorsehbar und nicht verhinderbar durch Dritte oder wegen höherer Gewalt oder wegen eines Unglücksfalls verursacht werden.

16. Beschwerden - Mitteilungspflicht
Alle Mängel in der Vertragsausführung müssen vom Verbraucher unverzüglich beanstandet werden, damit der Veranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reisebegleiter rechtzeitig Abhilfe schaffen können.
Der Verbraucher kann die Beschwerde auch schriftlich mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung abfassen, das dem Veranstalter innerhalb von 10 Werktagen nach Rückkehr an den Ausgangsort übermittelt werden muss.

17. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Rückreiseversicherung
Falls nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen, kann - bzw. es empfiehlt sich sogar - vor Abreise im Büro des Veranstalters oder des Verkäufers eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Reiseunfall- und -gepäckversicherung abgeschlossen werden. Außerdem kann eine Rückreiseversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten der Rückreise im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung deckt.

18. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bozen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Unstimmigkeiten gütlich zu bereinigen.

19. Garantiefonds – Kundengeldsicherung
Reisebüros in Südtirol:
Das Landesgesetz Nr. 3 vom 20.02.2002 regelt die Tätigkeit der Reise- und Fremdenverkehrsbüros sowie die Vermittlung von Reisen.
Die klaren Vorschriften schaffen für die Konsumenten einen wesentlichen Sicherheitsfaktor.

Auszug aus dem oben genannten Gesetz:
Punkt 12. (Versicherungen)
(1) Vor der Eröffnung müssen die Reisebüros nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Haftpflichtversicherung gegen Risiken, die Personen durch die Teilnahme an Reisen und Aufenthalten entstehen, sowie als Garantie für die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden in Höhe von mindestens 1.550.000,00 Euro abschließen. Diesen Betrag kann die Landesregierung mit Beschluss, der im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen ist, erhöhen. Eine Abschrift der Versicherungspolizze ist von der Landesabteilung Tourismus, Handel und Dienstleistungen vor Aushändigung der Bewilligung einzuholen.
(den gesamten Text des oben genannten Gesetzes finden Sie auf der Internetseite der Provinz Bozen www.provinz.bz.it/tourismus.htm

Unser Reisebüro ist mit der Bewilligung des Landesrates am 28.02.2003 Prot.Nr.36.1/WG/rl/73.04.41/3966 gegründet worden.

Funactive Tours GmbH ist durch eine Versicherungspolizze bei der Versicherungsgesellschaft Navale für die zivile Verantwortung gemäß Art. 15 und 16 des Gesetzesdekretes Nr. 111 vom 17. März 1995 abgedeckt. Gemäß Art. 21 des Gesetzesdekretes vom 17. März 1995 ist außerdem ein Garantiefond vorgesehen. Der Kunde kann sich im Fall von Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters gemäß Art. 21 des Gesetzesdekretes Nr. 111/95 an das Präsidum des Ministerialrates bezüglich der Rückerstattung des bezahlten Reisepreises bzw./und der Bezahlung der Heimreise bei Auslandsreisen wenden.
Die Bestimmungen zu Garantiefonds wurden im Dekret des Ministerpräsidenten vom 23/07/99 – staatliches Amtsblatt Nr. 249 vom 12/10/1999 festgelegt.

Addenum
Zu den allgemeinen Vertragsbestimmungen für Einzelleistungen

Gesetzliche Bestimmungen
Die Verträge welche nur den Transport, den Aufenthalt oder andere Einzelleistungen beinhalten, können nicht als Reisepaket gelten und werden laut Staatsgesetz 1084/77 (CCV): Art. 1 Nr. 3 und Nr. 6, von Art. 17 bis 23; Art. 24 bis 31 für alle Verträge außerhalb des Reispaketes sowie als Einzelleistung geregelt.
Vertragsbestimmungen
Es können folgende obenangeführte Artikel der allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Pauschalpakete angewandt werden, welche daraus nicht ein Reisepaket machen: Art. 4 Absatz 1, Art. 5, Art. 7, Art. 8, Art. 9, Art. 10 Absatz 1, Art. 11, Art. 15 und Art. 17. Die Definitionen von Veranstalter, Reise usw. müssen durch die Rechtssubjekte von Einzelleistungen (Verkäufer, Aufenthalt usw.) ersetzt werden.
Datenschutz: Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung des Datenschutzbestimmung Legislativdekret Nr. 196/2003. Daten werden für die vereinbarten Dienstleistungen verwendet. Der Betroffene hat die Rechte laut Art. 7.

Pflichterklärung laut Staatsgesetz Nr. 269/98 Art. 16: Das italienische Gesetz verfolgt Straftaten bezüglich Prostitution und Kinderpornografie, auch wenn sie im Ausland geschehen.

Technisches Datenblatt
Technische Organisation: Funactive Tours GmbH, Bahnhofstraße 3, I-39039 Niederdorf (BZ)
Versicherung: Navale Assicurazioni SpA, Nummer 4169282R
Alle Preise sind in Euro angegeben und wurden auf Basis der im November 2008 gültigen Wechselkurse berechnet.
Gültigkeit des Kataloges und der Angebote auf den Internetseiten: Dezember 2009 – November 2010

Reiseveranstalter

Funactive Tours GmbH
Radreisen in Italien und Europa
GF: Freddy Mair
I-39039 Niederdorf (BZ)
Steuer- und MwSt.-Nr.:
IVA: IT02622710214

Ihr Reiseveranstalter

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Bücker
Tel.: 0049 (0)2594 83973

Mobil: 0049 0151 2611 1813

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