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Reisevertrag:
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit seiner Anmeldung, die schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, anbietet, kommt mit der Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.


Bezahlung/Sicherungsschein:
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung muß 4 Wochen vor Reisebeginn
geleistet sein, gegen sofortige Überlassung der Reiseunterlagen, bzw. Übersendung per normaler Post. Bei verspätetem Zahlungseingang trägt der
Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen.

Ausnahme in der Zahlung besteht bei Flugtickets die sofort auszustellen sind. Hier ist eine sofortige und vollständige Zahlung erforderlich und nur zulässig
gegen Überlassung des Reisedokuments innerhalb von 7 Tagen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf
Aushändigung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reiseleistungen. Tritt dieser Fall ein, so kann Pioneer Erlebnisreisen vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden Schadensersatz verlangen.

Mit der schriftlichen Reisebestätigung erhält der Kunde einen (gem. §651k Abs.3 BGB geforderten) Sicherungsschein, als Nachweis über eine bestehende Insolvenz – Versicherung.


Gewährleistung, Haftung und Abhilfe:
Pioneer Erlebnisreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Mitwirkungspflicht des Reisenden (Abhilfe):
Jeder Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
einen evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Tritt ein Reisemangel ein, ist dieser vor Ort unverzüglich zu rügen, damit Abhilfe erfolgen kann. Wenn Sie vor Ort nicht rügen, gehen Sie das Risiko ein, dass Ansprüche hinterher nicht mehr geltend gemacht werden können. Unabhängig davon, müssen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, innerhalb eines Monats nach deren vertraglichem Ende, schriftlich beim Reiseveranstalter, geltend gemacht werden.

Der Reisende und Pioneer Erlebnisreisen vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden soll. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter bzw. seine Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.


Beschränkung der Haftung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Pioneer herbeigeführt worden ist oder Pioneer allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers veranwortlich ist, wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt.

Rücktritt/Umbuchung/Reiseänderung:
Der Kunde kann vor Reiseantritt jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten oder eine Änderung verlangen. Dies hat er schriftlich mitzuteilen.
Pioneer hat in diesem Falle Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Für deren Berechnung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung zugrunde gelegt wird. Falls bei einzelnen Leistungsbeschreibungen keine
besonderen Angaben hierzu gemacht sind, gelten folgende pauschalen Umbuchungs- bzw. Rücktrittskosten:

Linienflüge
• Stornierung vor Ticketausstellung pauschal 200 €uro
• nach Ticketausstellung bis 7 Tg vor Abflug 300 €uro
• danach und bei Nichterscheinen 100 %
Bei Sondertarifen können höhere pauschale Stornokosten anfallen, auf deren Höhe der Kunde bei Bestätigung aufmerksam gemacht wird.

Charterflüge
• Stornierung bis 40 Tage vor Abflug pauschal 300 € uro
• bis 20 Tage vor Abflug 75 %
• danach u. bei Nichterscheinen 100 %

Bei Sondertarifen können höhere pauschale Stornokosten anfallen, auf deren Höhe der Kunde bei Bestätigung aufmerksam gemacht wird.

Alle Flugstornokosten gelten pro Ticket und eine Flugstornierung muß an einem Werktag während der üblichen Geschäftszeit erfolgen. Außerhalb dieser Zeit kann eine Stornierung auch direkt bei der Airline vorgenommen werden.
Inlandsflüge im Zielland vor Ticketausstellung pauschal 150 €uro
nach Ticketausstel. 100% min. aber 200 €uro

Mietwagen/PKW 
bis 30 Tage vor Reiseantritt pauschal 120 €uro
bis 15 Tage vor Reiseantritt pauschal 200 €uro
bis 2 Tage vor Reiseantritt pauschal 250 €uro
danach und bei Nichterscheinen 100 %

Schiffsreisen/Bahnreisen
bis 90 Tage vor Reiseantritt 200 €uro
bis 80 Tage vor Reiseantritt 50 %
bis 50 Tage vor Reiseantritt 75 %
bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %

Stadthotels im Zielland
bis 35 Tg vor Reiseantritt
pauschal pro Pers. 50 €uro
bis 10 Tage vor Reiseantritt
(mind 50,- € ) 75 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %

Hotels in Alaska/Yukon und sonstige Unterkünfte
bis 90 Tage vor Reiseantritt pauschal pro Pers. 50 € uro
bis 35 Tage vor Reiseantritt Mindestgebühr oder 60 %
bis 15 Tage vor Reiseantritt Mindestgebühr oder 80 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %

Alle weiteren Einzelarrangements und Pauschalreisen sowie weitere
Fahrzeugvermietung bis 90 Tage vor Reiseantritt 200 €uro
bis 61 Tage vor Reiseantritt 25 %
bis 51 Tage vor Reiseantritt 40 %
bis 31 Tage vor Reiseantritt 60 %
bis 21 Tage vor Reiseantritt 75 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %

Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Rücktrittskosten- Reisekranken- und einer Unfallversicherung.

Geringfügige Leistungsänderungen:
Für eine frühzeitige, nur geringfügige Leistungsänderung kann im Einzelfall auf die pauschalen Umbuchungskosten verzichtet werden, gegen Zahlung einer Mindestbearbeitungsgebühr von 50 €uro.

Führerschein:
Für die Anmietung von Fahrzeugen aller Art ist ein nach deutschem Recht gültiger Führerschein erforderlich und vor Ort vorzulegen. Ein internationaler wird empfohlen.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter bei Gruppenreisen:
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl kann Pioneer Erlebnisreisen nach seiner Wahl
a) -bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten; in diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis vollständig und unverzüglich zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht.
b) -den Teilnehmern ein neues Angebot bei verminderter Gruppengröße unterbreiten. Nach Reiseantritt kann der Vertrag durch Pioneer Erlebnisreisen aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der Reisegast die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder so vertragswidrig handelt, daß die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Veranstalter aus diesen Gründen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis bzw. hat weiteren Anspruch auf Ersatz evtl. entstehender Sonderkosten. Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Veranstalter durch den Tourenleiter bzw. den Leistungsträger vertreten.

Paß- und Visabestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Ebenso hat er für die
Gültigkeit der Ausweispapiere Sorge zu tragen. Für Reisen nach Nordamerika muss ein maschinenlesbarer Reisepass vorgelegt werden, der nach Beendigung der Reise noch 6 Monate gültig sein muss. Unterstellt wird grundsätzlich,
daß der Reisende deutscher Staatsbürger ist. Falls dies nicht zutreffen sollte, so muß der Reisende Pioneer Erlebnisreisen sofort darauf aufmerksam machen, da für Ausländer andere Einreise-Bestimmungen gelten.

Pioneer Erlebnisreisen steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Pioneer nach. Nähere Auskünfte erteilen auch die jeweils zuständigen Konsulate.


Gültigkeit und Gerichtsstand:
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Informationen entsprechen dem Stand September 05. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies nicht den Ausschluß der übrigen Bedingungen zur Folge.


Gerichtsstand ist in der BRD am Wohnort des Reisenden. Für den Fall, daß der Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Pioneer gegen den Reisenden der Gerichtsstand Tübingen vereinbart.

Gerichtsstand zwischen Geschäftsleuten ist Tübingen.
Pioneer Erlebnisreisen GmbH
Lenaustr. 10
72070 Tübingen

ANBIETER

PIONEER Erlebnisreisen GmbH
Geschäftsführer: Edgar Schubert
Lenaustraße 10
72070 Tübingen
Ust Ident. Nummer: DE 144856801
Registergericht Stuttgart: HRB 420567